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Renovieren, Sanieren, Modernisieren

Warum die 15-%-Grenze in den ersten drei Jahren nach Kauf entscheidet, ob Kosten sofort absetzbar sind oder in die AfA gehen.

Wenn die Immobilie einer Aufbesserung bedarf und Du renovieren musst, dann plane die Arbeiten so, dass Du innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf maximal 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (also ohne den Grundstücksanteil, netto ohne Umsatzsteuer) an Renovierungskosten ausgibst. Ansonsten stuft das Finanzamt die Kosten als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): sie werden dem Gebäudewert zugeschlagen und nur über die AfA auf 33, 40 oder 50 Jahre abgeschrieben — statt sofort als Werbungskosten abziehbar zu sein.

Das gleiche gilt auch für eine Sanierung. In der Praxis wird es bei einer kompletten Sanierung jedoch nicht möglich sein, unter diesen 15 % zu bleiben — insbesondere wenn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) greift oder Du drei Jahre mit der Vermietung warten möchtest.

Achtung Sanierungspflicht: Beim Eigentümerwechsel können GEG- Nachrüstpflichten (Dämmung der obersten Geschossdecke, Austausch alter Heizkessel, Rohrdämmung) innerhalb von zwei Jahren ausgelöst werden. Mehr dazu im Kompendium: GEG-Pflichten beim Eigentümerwechsel.

Wichtig zu wissen: Modernisieren zählt grundsätzlich zu den Herstellungskosten und wird auf den Wert Deiner Immobilie aufgeschlagen. D. h. Modernisierungskosten können nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Mehr wichtige Details zur 15-%-Grenze: Renovierungskosten nach dem Erwerb eines Hauses (lohnsteuer-kompakt.de).

Renovieren, Sanieren oder Modernisieren? Was ist der Unterschied? Die Abgrenzung — und was sie steuerlich bedeutet — erklären wir im Kompendium: Sanierung im Überblick.

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