Ich begrüße hier ganz herzlich, alle Einsteiger und Fortgeschrittene im Bereich des Immobilieninvestments.
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Wenn der Rechner einen positiven Cashflow ermittelt hat...
Du hast das Objekt Deiner Begierde berechnet und es würde ein positiver Cashflow dabei herauskommen? Prima! Wenn Du in Immobilien investieren möchtest, ist die Kalkulation jedoch lediglich einer der ersten Schritte. Vielleicht schätzt Du z.B. die nötigen Sanierungskosten noch nicht richtig ein. An dieser Stelle verweise ich auf entsprechende Literatur, Seminare und Coaches zu diesem Thema. Du solltest das Investieren in Immobilien nicht leichtfertig und unüberlegt angehen.Die folgende Grafik zeigt Dir einen Überblick über die wichtigsten zu berücksichtigenden Aspekte:
Beispiel:
Für unsere schnelle CashFlow Berechnung ist die genaue Ermittlung aber nicht so relevant. D.h. wir setzen für eine Wohnung in einer WEG einfach ca. 8 bis 12% vom Kaufpreis an. Und für ein Einfamilienhaus ca. 15% bis 35%, je nachdem wie begehrt die Lage ist.
Hinweis 1: Es sind "Richtwerte", d.h. in der Realität kann es auch abweichen. z.B. wenn Du in einem Hochhaus kaufst und Du nur einen verschwindent geringen Anteil am Grundstück hast. Oder andersrum, Du kaufst in einem sehr teuren Wohngebiet eine stark sanierungsbedürftige Immobilie, dann ist der Grundstückswertanteil hier sicher deutlich über 50%.
Hinweis 2: Die Rechnung zur Ermittlung des AfA Betrages durch das Finanzamtes etwas komplizierter ist. Hier wird bei vermieteten Objekten meistens eine Ermittlung im Ertragswertertverfahren durchgeführt.
Die wichtigsten Parameter dazu sind: Baujahr, Kaufpreis, Wert des Grundstücks (Bodenrichtwert * m²) und die Kaltmiete.
Hier ein Artikel dazu: Ertragswertverfahren für Immobilien.
Achtung! Siehe Artikel zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Wenn die Immobilie einer Aufbesserung bedarf und Du renovieren musst, dann plane die Arbeiten so, dass Du innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf, maximal 15% vom Kaufpreis an Renovierungskosten ausgibst! Ansonsten rechnet Dir das Finanzamt die Kosten auf den Kaufpreis drauf (AfA auf 40 bzw. 50 Jahre!) und Du kannst Sie nicht als sofortige Werbungskosten geltend machen. Das gleiche gilt auch für eine Sanierung. In der Praxis wird es bei einer kompletten Sanierung jedoch nicht möglich sein unter diesen 15% zu bleiben, insbesondere wenn das oben genannte GEG greift oder Du drei Jahre mit der Vermietung warten möchtest. Wichtig zu wissen: Modernisieren zählt grundsätzlich zu den Herstellungskosten und wird auf den Wert Deiner Immobilie aufgeschlagen. D.h. Modernisierungskosten können nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Mehr wichtige Details zur 15% Grenze:
Hier geht es zum Artikel
Renovieren, Sanieren oder Modernisieren? Was ist der Unterschied?
Hier geht es zum Artikel
Makro-Lage und Mikro-Lage!
Nicht nur ein günstiger Kaufpreis ist entscheidend für ein gutes Investment, sondern auch die Höhe der möglichen Mieteinnahmen die zu erzielen sind! Recherchiere also zu Deinem Standort die Makro- und die Mikro-Lage. Erst danach kannst Du besser einschätzen, ob ein vermeintlich niedriger Kaufpreis tatsächlich so niedrig ist. Nur mit der Eingabe einer realistisch zu erziehlenden Miete, kannst du mit dem Cashflowrechner ein brauchbares Ergebnis ermitteln!Leerstand vermeiden!
Wenn Du einen ortsüblichen Quadratmeterpreis ermittelt hast, ist es sehr empfehlenswert auch ein wenig die Konkurrenzsituation zu betrachten. Wie viele ähnliche Wohnungen werden in der Region zum vermieten angeboten? Wenn die Anzahl sehr groß ist, kommt es auf die Attraktivität Deiner Immobilie an. Denn die Cashflow-Berechnung geht ja nur auf, wenn Du keinen Leerstand hast, bzw. zumindest nicht mehr als Du mit den Rücklagen für Mietausfall beiseite legst. Für alte, schlecht isolierte Immobilien mit einer alten Heizungsanlage, werden die Nebenkosten hoch sein. Das ist schlecht für die Mieter, die sich ggf. lieber Wohnungen mit geringeren Nebenkosten suchen. Nehmen wir an, die Mieter sind bereit 700 € Miete für eine Wohnung zu bezahlen. Es ist für Dich als Vermieter ein großer Unterschied ob die Kaltmiete 550€ und die Nebenkosten 150€ betragen oder ob die Kaltmiete lediglich 450€ beträgt und die Nebenkosten mit 250€ zu Buche schlagen. Zwei vergleichbare Wohnungen, am gleichen Standort, von denen eine energetisch effizienter ist, wird in der Regel allerdings auch einen höheren Kaufpreis haben. Es kommt also auf das Verhältnis zwischen Kaufpreis, laufenden Kosten und Mieteinnahmen an.
Unabhängig davon, ob Du Dich in eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) einkaufst oder ob Du alleiniger Eigentümer einer Immobilie wirst, fallen im Grunde immer die gleichen Kostenarten an. Es wird zwischen Rücklagen und Betriebskosten unterschieden.
Rücklagen sind einfach ein Teil deines Cashflows den Du spartst, falls mal Reparaturkosten anfallen oder Du Mietausfälle hast. Rücklagen sind leider nicht von der Steuer absetzbar, solange Du sie nicht für Immobilie ausgibst. Erst wenn Du Geld aus den Rücklagen für z.B. die Bezahlung einer Reparatur verwendest, kannst Du Sie bei der Einkommenssteuererklärung einreichen.
Betriebskosten sind zu unterteteilen in umlegbare und nicht umlegbare Kosten. Die umlegbaren Kosten stellst Du Deinen Mietern in Rechnung in Form der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Du selbst musst also nur die nicht umlegbaren Betriebskosten bezahlen.
Auch hier wieder ein Vorschlag für die schnelle Befüllung des Cashflowrechners: Wenn Du eine Immobilie kaufst und dort steht etwas von z.B. 300,- Euro Hausgeld. Dann kannst du grob mit 15% davon als nicht umlegbar rechnen. Also etwa 45,- € solltest Du in diesem Beispiel als nicht umlegbare Kosten in den Rechner eintragen. Den gleichen Betrag schreibst Du in das Feld Instandhaltungsrücklage. Die reale Höhe der Instandhaltungsrücklage hängt vom Instandhaltungsbedarf der Immobilie und natürlich davon ab was die WEG vereinbart.
Denke bitte daran die Rechnung mit genauen Werten zu wiederholen bevor Du die Immobilie tatsächlich kaufst! Für genaue Werte lässt Du Dir vom Verkäufer oder Makler die letzten Hausgeldabrechnungen schicken. Wenn es sich um eine WEG handelt. dann steht dort in der Regel auf auf der Abrechnung, was davon umlegbar ist und was nicht. Hier eine kleine beispielhafte Aufstellung um Dir einen Überblick zu geben:
Hinweis
Kaufst Du ein Mehrfamilienhaus oder ein Einfamilienhaus als Alleineigentümer, hast Du viele Freiheiten, die Du in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG)
nicht hast. Du kannst allein bestimmen und entscheiden was Du mit der Immobilie machen möchtest.
ABER: Du hast eben auch die volle Verwantwortung zur Verwaltung des Obkjektes. Es gibt keine Instandhaltungsrücklage, wenn Du Sie nicht selbst in Form von angemessenen Rücklagen bildest.
Es gibt auch keinen Hausverwalter. D.h. wenn Du die Immobilie nicht selbst verwalten möchtest, musst Du eine Hausverwaltung beauftragen und diese Kosten hier ebenfalls bei der
Kalkulation berücksichtigen. Das sind in Deutschland derzeit ca. 33 Euro pro Wohneinheit in dem Mehrfamilienhaus.
Siehe: Hausverwaltersuche.de
Viel Erfolg beim Investieren in Immobilien!